Hygiene hat in der Zahnarztpraxis oberstes Gebot. Sie verhindert, dass sich Krankheitserreger ausbreiten können, und schützt so vor Infektionen. Deshalb müssen Praxen strenge Vorgaben erfüllen und sich an zahlreiche Richtlinien halten. Unter anderem muss jede Zahnarztpraxis einen Hygieneplan erstellen und diesen befolgen.

Ein Hygieneplan wird an die individuellen Gegebenheiten einer Praxis angepasst. Er enthält konkrete Anweisungen zu verschiedenen Maßnahmen, welche der Einhaltung der aktuellen Hygienestandards dienen. Dazu gehört, dass für jede davon kurz die Durchführung erklärt, die zu verwendeten Produkte genannt und auf die Häufigkeit der Durchführung hingewiesen wird. Die entsprechenden Maßnahmen sollten sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientieren.

Für die Zahnarztpraxis lassen sich grundsätzlich fünf große Bereiche der Reinigung und Desinfektion unterscheiden:

1. Händehygiene / Hautschutz (einschließlich Schleimhautantiseptik)
2. Instrumentendesinfektion
3. Flächendesinfektion (einschließlich Fußböden)
4. Abformungen, Werkstücke und Absauganlagen & Co.
5. Wäsche

Händehygiene

Vor dem Arbeitsbeginn, nach den Pausen, aber auch nach jedem Niesen, Naseputzen, Husten oder Toilettenbesuch, vor den Mahlzeiten und auch zwischendurch, wenn es eine sichtbare Verschmutzung gibt, ist eine Hautreinigung mit anschließender Hautpflege zu empfehlen. Vor jeder Aufbereitung und vor der Behandlung bedarf es zusätzlich einer hygienischen Händedesinfektion, vor einem operativen Eingriff einer chirurgischen Händedesinfektion mit einem jeweils geeigneten Händedesinfektionsmittel. Vor chirurgischen Eingriffen ist zudem die Schleimhautantiseptik zu beachten. Insbesondere für Patienten mit einem erhöhten Infektionsrisiko sind mit einem entsprechenden Präparat getränkte Tupfer zu verwenden.

Instrumentendesinfektion

In der Zahnarztpraxis kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz. Sie lassen sich einteilen in

  • allgemeine Instrumente (z. B. Abformlöffel, Absaugkanülen, Tabletts oder Gläser)
  • chirurgische Instrumente (z. B. Spritzen, Zangen oder Endodontie-Instrumente)
  • rotierende Instrumente (z. B. Polierer, Bohr- oder Schleifkörper)
  • Übertragungsinstrumente (z. B. Hand- und Winkelstücke)

Allgemeine, chirurgische und rotierende Instrumente sind direkt nach jeder Behandlung (und bei Kontamination) aufzubereiten. Dabei ist zu berücksichtigen, mit welcher Risikobewertung die jeweiligen Produkte eingestuft werden. Grundsätzlich erfolgt die Aufbereitung der Instrumente in mindestens 6 Schritten:

1. Transport zum Aufbereitungsort (kontaminationssicher!)
2. Entfernung grober Verschmutzungen
3. Desinfektion und Reinigung (entweder nasschemisch manuell oder maschinell)
4. Kontrolle: Ist das Instrument sauber und unversehrt? Wenn nein, Wiederholung von Schritt 3
5. Pflege und Instandsetzung
6. Funktionsüberprüfung

Falls erforderlich sind noch folgende Schritte zu ergänzen:

7. Kennzeichnung
8. Dampfsterilisation
9. Dokumentation und Freigabe zur Anwendung
10. Lagerung (geschützt vor Kontamination)

Auch Übertragungsinstrumente sind nach den genannten Schritten aufzubereiten. Hinzu kommt eine Wischdesinfektion und Reinigung der Oberflächen sowie eine spezielle Pflege (Ölung) der Innenteile. Wasser- und Sprühkanäle sind innen gesondert zu reinigen und zu desinfizieren, in einigen Fällen kann dies maschinell erfolgen (zum Beispiel in einem Thermodesinfektor).

Flächendesinfektion

Nach jeder Behandlung, am Ende jedes Behandlungstages - und natürlich auch jederzeit zwischendurch bei Bedarf - steht die Desinfektion von (Ober-)Flächen und Fußböden in allen Untersuchungs- und Behandlungsräumen an. Dazu gehören sämtliche Oberflächen der Behandlungseinheit, von Geräten und Schränken sowie die patientennahen Oberflächen von Gegenständen. Die bevorzugte Desinfektionsmethode hier ist die Wischdesinfektion, die mit Einmaltüchern oder hygienisch aufbereiteten Tüchern vorzunehmen ist. Nur für Bereiche, die Sie mit Wischen nicht erreichen können, ist die Sprühdesinfektion eine geeignete Alternative.

Abformungen, Werkstücke und Absauganlagen & Co.

Abformungen und Werkstücke (z. B. Brücken, Prothesen oder Gipsmodelle) sind nach der Entnahme aus dem Mund des Patienten sowie vor dem Transport in das bzw. nach dem Erhalt aus dem Dentallabor zu reinigen und zu desinfizieren. Neben der manuellen Reinigung bieten sich hier maschinelle Verfahren an, welche die Reinigung und Desinfektion nach hohen Qualitätsstandards übernehmen. Achten Sie hierbei auf die Vorschriften des Herstellers, insbesondere hinsichtlich der Einwirkzeit von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln beim nasschemischen Verfahren.

Auch Absauganlagen müssen regelmäßig gereinigt werden. Während es ausreicht, die festsitzenden Kupplungen und Absaugschläuche nach jeder Behandlung von außen durch Wischen zu reinigen und zu desinfizieren, ist die richtige Pflege der Absauganlagen innen etwas aufwendiger. Nach jeder Behandlung muss ein Wasser-Luft-Gemisch durchgesaugt werden, darüber hinaus sollte mindestens 1-2 Mal täglich langsam eine Mischung aus Luft und Reinigungs-/Desinfektionsmittellösung durch die Anlage gesaugt werden. Zur Entfernung von hartnäckigeren Ablagerungen (z. B. aus Kalk oder Salzen) empfiehlt es sich, mindestens 1-2 Mal wöchentlich weiteres Durchsaugen.

Darüber hinaus sind die Filter der Anlagen regelmäßig bzw. nach Bedarf zu reinigen bzw. zu wechseln. Beachten Sie hierzu die Angaben des Herstellers. Ebenfalls regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren sind wasserführende Systeme der Behandlungseinheiten, Mundspülbecken, Hand- und Winkelstücke sowie Turbinen.

Bei der Entsorgung von Abfall achten Sie unbedingt auf die fachgerechte Entsorgung. Dies gilt insbesondere für Amalgam, mit Sekreten kontaminierte Abfälle sowie Altmedikamente.


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